Hallo,
schön, dass wir uns kennenlernen!
Da ich noch nicht genau weiß, wie wir miteinander zu tun haben, klicke einfach auf die Überschrift, die am besten passt. Dann bekommst Du alle Informationen, die für Dich wichtig sind.
Verfahrensbeistand
Wie Du schon weißt, heiße ich Christina Soltau. Ich bin Rechtsanwältin, bin verheiratet und habe auch Kinder. Einen Sohn und eine Tochter. Und zum Glück auch einen großen Bruder. Denn meine Eltern haben sich auch scheiden lassen.
Ich kann mir daher also ganz gut vorstellen, wie es Dir geht.
Ich arbeite schon lange mit Kindern zusammen und wenn ich nun auch zu Deiner Verfahrensbeiständin bestellt wurde, werde ich Dich eine Zeit lang begleiten und versuchen, Dir bei dem Streit Deiner Eltern zur Seite zu stehen.
Ergänzungspfleger
Um eine bestmögliche Lösung zu finden, werde ich wahrscheinlich mit Deinen Eltern und vielleicht auch mit anderen Personen sprechen, die für Dich wichtig sind.
Unterbringung
Was bedeutet „Unterbringung“?
Manchmal kommt es vor, dass man krank wird oder sein Leben einfach nicht mehr richtig im Griff hat.
Das kann Erwachsenen so gehen – und auch Kindern.
Dann kann es helfen, für eine Zeit in einem Krankenhaus oder einer Psychiatrie zu sein.
Es kommt auch vor, dass Du – obwohl Du noch nicht erwachsen bist – nicht mehr zu Hause, sondern in einer Jugendhilfeeinrichtung wohnen sollst.
Beides nennt man „Unterbringungsmaßnahmen“.
Was, wenn Du das nicht willst?
Wenn Du mit dieser Unterbringungsmaßnahme nicht einverstanden bist, Deine Eltern es aber trotzdem für erforderlich halten, stellen sie einen Antrag bei Gericht.
Das Familiengericht muss diese Entscheidung Deiner Eltern dann ganz genau prüfen, ob sie wirklich nötig ist. Denn eine Unterbringung ist ein Eingriff in Deine Freiheit, also ein sehr wichtiges Recht.
Als Deine Anwältin bin ich für Dich da
Ich vertrete Dich in diesem Verfahren. Das heißt: Ich höre Dir zu, erkläre Dir Deine Rechte – und spreche mit dem Gericht darüber, was DU möchtest.
Ich werde Dich also besuchen kommen und wenn Du Fragen hast, bin ich für Dich da.
Was macht das Gericht?
Ich werde dem Gericht Deine Wünsche mitteilen und eine Stellungnahme abgeben, nachdem ich eventuell auch mit Deinen Eltern, Therapeuten, Ärzten oder anderen gesprochen habe.
Die Richterin bzw. der Richter wird Dich anhören und trifft dann eine Entscheidung, die ich Dir im persönlichen Gespräch nochmals erkläre.
Wenn es schnell gehen muss
In Notfällen kann das Gericht auch eine Entscheidung treffen, bevor Du angehört wurdest.
Aber: Du wirst dann so bald wie möglich gehört – und ich bleibe an Deiner Seite.
In dem Flyer der Universität Ulm findest Du noch weitere Informationen.
Wenn Du möchtest, kannst Du Dich gerne bei mir melden – auch nach dem Verfahren noch.
Ich freue mich, von Dir zu hören!
„Lobe jemanden für etwas, was er nicht kann
– und er wird es bald können.“
Götz Werner, Unternehmer