Hallo,

schön, dass wir uns kennenlernen!

Da ich noch nicht genau weiß, wie wir miteinander zu tun haben, klicke einfach auf die Überschrift, die am besten passt. Dann bekommst Du alle Informationen, die für Dich wichtig sind.  

Verfahrensbeistand – einfach erklärt für Kinder
 
Wenn deine Eltern sich streiten und sich nicht einigen können, entscheidet manchmal ein Familiengericht. Dabei geht es vor allem um dich – und darum, was für dich gut ist. Du kannst nichts dafür. Und du bist auch nicht schuld.
 
Damit du trotzdem eine eigene Stimme bekommst, hat das Gericht dir jemanden an die Seite gestellt: mich.
 

Wie Du schon weißt, heiße ich Christina Soltau. Ich bin Rechtsanwältin, bin verheiratet und habe auch Kinder. Einen Sohn und eine Tochter. Und zum Glück auch einen großen Bruder. Denn meine Eltern haben sich auch scheiden lassen.

Ich kann mir daher also ganz gut vorstellen, wie es Dir geht.

Ich arbeite schon lange mit Kindern zusammen und wenn ich nun auch zu Deiner Verfahrensbeiständin bestellt wurde, werde ich Dich eine Zeit lang begleiten und versuchen, Dir bei dem Streit Deiner Eltern zur Seite zu stehen.

 
Was ist ein Verfahrensbeistand überhaupt?
 
Du kannst dir einen Verfahrensbeistand vorstellen wie eine Art „Anwalt für Kinder“. Ich helfe dir dabei, dass deine Sicht der Dinge nicht überhört wird – auch wenn du vielleicht noch zu jung bist, um vor Gericht selbst zu sprechen.
 
Ich spreche mit dir, mit deinen Eltern und – wenn es wichtig ist – auch mit anderen Menschen, die für dich wichtig sind. Zum Beispiel Lehrerinnen, Erzieher oder Ärztinnen. Aber nur, wenn du (und das Gericht) damit einverstanden seid.
 
 
Was genau passiert jetzt?
 
Wir machen bald einen Termin aus. Ich komme zu dir – entweder nach Hause, in die Schule oder einen anderen Ort, an dem du dich wohlfühlst.
 
Dann sprechen wir miteinander. Du kannst mir erzählen:
•wie es dir gerade geht,
•was du dir wünschst,
•was du auf keinen Fall willst
•und wie du dir deine Zukunft vorstellst.
 
Alles wird gut! Ich bin da, um dir zu helfen.
 
 
Und dann?
 
Ich schreibe einen Bericht für das Gericht. Darin steht, was du mir erzählt hast und was dir wichtig ist. Ich erkläre auch, was ich gut finde – und ob ich einen Vorschlag habe, wie man den Streit lösen könnte.
 
Wenn du mir etwas besonders Wichtiges oder sehr Persönliches erzählst, verspreche ich dir, dass ich vorher mit dir bespreche, was ich weitergebe – und was nicht.
 
 
Und was ist mit dem Gerichtstermin?
 
In der Regel treffen wir uns nach ein paar Wochen vor Gericht. Ich begleite dich dorthin.
Nur du, ich und die Richterin oder der Richter dürfen in den Raum. Alle anderen warten draußen.
 
Wenn du 14 Jahre oder älter bist, darfst du auch während der ganzen Verhandlung dabeibleiben.
 
Meistens versucht das Gericht am Ende, eine gute Lösung zu finden, mit der alle leben können. Ich erkläre dir danach ganz genau, was entschieden wurde und was das für dich bedeutet.
 
 
Du darfst dich melden – jederzeit!
 
Auch nach dem Termin darfst du mir schreiben, anrufen oder mir einen Brief schicken.
Ich freue mich, von dir zu hören – egal, ob du eine Frage hast oder einfach nur was loswerden willst.
Ergänzungspfleger – was ist das eigentlich?
 
Normalerweise entscheiden Deine Eltern alles, was Dich betrifft. Das nennt man Sorgerecht.
 
Manchmal aber überträgt das Gericht einen kleinen Teil dieser Verantwortung an jemand anderen – zum Beispiel an mich.
Dann bin ich Deine Ergänzungspflegerin und darf in einem bestimmten Bereich für Dich mitentscheiden.
 
 
Das kann zum Beispiel sein:
•wenn es um eine medizinische  Behandlung geht, 
•wenn Dein Nachname geändert werden soll
•oder wenn du z. B. ein Erbe ausschlagen sollst.
 
Deshalb würde ich Dich gerne kennenlernen und mit Dir sprechen, um auch zu erfahren, was DU gerne möchtest.

Um eine bestmögliche Lösung zu finden, werde ich wahrscheinlich mit Deinen Eltern und vielleicht auch mit anderen Personen sprechen, die für Dich wichtig sind.

Was bedeutet „Unterbringung“?

Manchmal kommt es vor, dass man krank wird oder sein Leben einfach nicht mehr richtig im Griff hat.

Das kann Erwachsenen so gehen – und auch Kindern. 

Dann kann es helfen, für eine Zeit in einem Krankenhaus oder einer Psychiatrie zu sein.  

Es kommt auch vor, dass Du – obwohl Du noch nicht erwachsen bist – nicht mehr zu Hause, sondern in einer Jugendhilfeeinrichtung wohnen sollst.

Beides nennt man „Unterbringungsmaßnahmen“.

Was, wenn Du das nicht willst?

Wenn Du mit dieser Unterbringungsmaßnahme nicht einverstanden bist, Deine Eltern es aber trotzdem für erforderlich halten, stellen sie einen Antrag bei Gericht. 

Das Familiengericht muss diese Entscheidung Deiner Eltern dann ganz genau prüfen, ob sie wirklich nötig ist. Denn eine Unterbringung ist ein Eingriff in Deine Freiheit, also ein sehr wichtiges Recht. 

Als Deine Anwältin bin ich für Dich da

Ich vertrete Dich in diesem Verfahren. Das heißt: Ich höre Dir zu, erkläre Dir Deine Rechte – und spreche mit dem Gericht darüber, was DU möchtest. 

Ich werde Dich also besuchen kommen und wenn Du Fragen hast, bin ich für Dich da.

Was macht das Gericht?

Ich werde dem Gericht Deine Wünsche mitteilen und eine Stellungnahme abgeben, nachdem ich eventuell auch mit Deinen Eltern, Therapeuten, Ärzten oder anderen  gesprochen habe.

Die Richterin bzw. der Richter wird Dich anhören und trifft dann eine Entscheidung, die ich Dir im persönlichen Gespräch nochmals erkläre.

Wenn es schnell gehen muss

In Notfällen kann das Gericht auch eine Entscheidung treffen, bevor Du angehört wurdest. 

Aber: Du wirst dann so bald wie möglich gehört – und ich bleibe an Deiner Seite. 

In dem Flyer der Universität Ulm findest Du noch weitere Informationen. 

Wenn Du möchtest, kannst Du Dich gerne bei mir melden – auch nach dem Verfahren noch. 

Ich freue mich, von Dir zu hören! 

„Lobe jemanden für etwas, was er nicht kann 

– und er wird es bald können.“

Götz Werner, Unternehmer